Erste Schritte

Was tun, wenn eine Pflegebedürftigkeit droht?

Du musst nicht alles auf einmal regeln. Diese Reihenfolge hat sich bewährt:

Du hast Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Dieser Anspruch gilt auch dann, wenn Du noch keinen Pflegegrad hast, aber ein Antrag läuft oder sich ein Bedarf abzeichnet. Die Beratung findet auf Wunsch bei Dir zu Hause statt, telefonisch oder per Video. Deine Pflegekasse muss Dir kurzfristig einen Termin anbieten.

Unabhängig davon beraten Pflegestützpunkte kostenlos und kassenneutral – auch ohne Pflegegrad. Privat Versicherte wenden sich an COMPASS Pflegeberatung.

Der Antrag geht formlos an die Pflegekasse Deiner Krankenkasse. Ein Anruf oder ein kurzer Brief genügt: „Hiermit beantrage ich Leistungen aus der Pflegeversicherung.“ Wichtig ist das Datum – Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.

Die Pflegekasse muss Dir den Bescheid in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Deinem Antrag schicken. Hält sie die Frist ohne guten Grund nicht ein, muss sie Dir 70 Euro für jede angefangene Woche Verspätung zahlen. Dieses Geld steht Dir zu, ohne dass Du klagen musst – frag notfalls schriftlich danach.

Danach kommt eine Person zur Begutachtung zu Dir. Bei gesetzlich Versicherten ist das der Medizinische Dienst (MD), bei privat Versicherten MEDICPROOF. Beurteilt wird, wie selbstständig Du im Alltag bist. Daraus ergibt sich einer von fünf Pflegegraden.

Die Begutachtung fragt nach Deinem Alltag: Haushalt, Körperpflege, Kontakte, wer Dich unterstützt. Das ist heikler, als es klingt. Wer befürchtet, sich für die eigene Lebensform rechtfertigen zu müssen, antwortet oft knapper als nötig – und knappe Antworten führen zu einem niedrigeren Pflegegrad.
Nimm deshalb jemanden mit, dem Du nichts erklären musst: Deine Partner*in oder Freund*in aus Deiner Wahlfamilie. Diese Person darf während des Termins ergänzen, was Du vergisst oder herunterspielst.

Noch ein Tipp: Führe vorher ein paar Tage lang ein Pflegetagebuch – was fällt schwer, wo hilft jemand? Beschönige nichts! Entscheidend ist der schlechte Tag, nicht der gute.

Bist Du mit der Einstufung nicht einverstanden, kannst Du innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Das ist ein normaler Vorgang, kein Streit – und er kostet Dich nichts.

Ein formloser Satz reicht, um die Frist zu wahren: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Eine Begründung reiche ich nach.“ Die Begründung kannst Du Dir in Ruhe erarbeiten.

Dafür brauchst Du das Gutachten. Du hast ein Recht darauf, es zu bekommen – fordere es schriftlich an, wenn es dem Bescheid nicht beilag. Lies es daraufhin durch, wo etwas nicht stimmt oder fehlt: Dinge, die an einem schlechten Tag nicht gehen, Hilfen, die jemand still übernimmt, nächtlicher Unterstützungsbedarf. Ein Pflegetagebuch über ein, zwei Wochen ist der beste Beleg.

Während des Widerspruchs laufen die bereits bewilligten Leistungen weiter. Du verlierst also nichts.

Unterstützung bekommst Du bei Pflegestützpunkten, Betreuungsvereinen und Sozialverbänden wie VdK oder SoVD. Die Sozialverbände begleiten Dich auch bis vor das Sozialgericht; dafür ist eine Mitgliedschaft nötig. Verfahren in der Sozialgerichtsbarkeit sind für Dich gerichtskostenfrei.

Und unabhängig davon: Wenn sich Dein Zustand später verschlechtert, kannst Du jederzeit einen neuen Antrag auf Höherstufung stellen.

Unabhängig vom Pflegegrad: Kläre, wer Dich vertreten darf, wenn Du es selbst nicht mehr kannst.

Für queere Menschen ist das besonders wichtig, weil Wahlfamilien rechtlich nicht automatisch abgesichert sind. Ohne Vollmacht dürfen Freund*innen im Krankenhaus keine Auskunft bekommen, nicht mitentscheiden und im Zweifel nicht einmal selbstverständlich besuchen. Entscheidet dann ein Gericht über eine rechtliche Betreuung, kann dabei eine fremde Person bestellt werden – auch gegen das, was alle Beteiligten für richtig halten.

Drei Dokumente regeln das: die Vorsorgevollmacht, die Patient*innenverfügung und die Betreuungsverfügung. Alle drei kannst Du selbst ausfüllen, kostenlos, ohne Notariat.

Wie das geht, steht unter Vorsorgen.

Auch ohne Pflegegrad gibt es Unterstützung

Beratung ist kostenlos. Pflegekurse für Angehörige ebenfalls. Hausnotruf, Nachbarschaftshilfe, Besuchsdienste, Essensangebote und Wohnraumberatung stehen unabhängig von einer Einstufung zur Verfügung. Warte also nicht auf einen Bescheid, bevor Du Dich umsiehst.

Wie finde ich ein Angebot, das zu mir passt?

Frag ruhig direkt nach: Haben Sie Erfahrung mit queeren Klient*innen oder mit Menschen mit HIV? Wie stellen Sie sicher, dass meine Partnerin einbezogen wird? Gibt es Schulungen dazu? Die Reaktion sagt oft mehr als die Antwort. Bundesweite Suchmöglichkeiten findest Du unter Links & Anlaufstellen.