Vorsorgen

Wer entscheidet, wenn ich es nicht mehr kann?

Für viele stellt sich diese Frage erst in der Krise. Dann ist es oft zu spät.

Seit 2023 dürfen Ehepaare einander in Gesundheitsfragen notfalls vertreten, auch ohne Vollmacht. Dieses Notvertretungsrecht ist eng gefasst: Es greift nur, wenn eine Person durch Bewusstlosigkeit oder Krankheit vorübergehend nicht selbst entscheiden kann. Es gilt höchstens sechs Monate. Und es umfasst nur Gesundheitsfragen und das, was unmittelbar damit zusammenhängt – nicht Finanzen, nicht die Wohnung, nicht Behördenpost. Für alle anderen Beziehungsformen gilt es gar nicht. Auch Ehepaare brauchen also eine Vollmacht, wenn sie mehr regeln wollen als den Notfall.

Die drei wichtigsten Dokumente

1. Vorsorgevollmacht

Du legst fest, wer Dich vertreten darf, wenn Du selbst nicht mehr entscheiden kannst – in Gesundheitsfragen, gegenüber Behörden, bei Finanzen und Wohnung. Das ist das wichtigste Dokument überhaupt. Wähle eine Person, der Du wirklich vertraust.

2. Patient*innenverfügung (Rechtsbegriff: Patientenverfügung, § 1827 BGB)

Du hältst fest, welche medizinischen Maßnahmen Du wünschst und welche nicht. Damit müssen nicht andere für Dich entscheiden, was Du gewollt hättest.

3. Betreuungsverfügung

Falls doch einmal ein Gericht eine Betreuung anordnet, bestimmst Du hier, wer das sein soll – und wer ausdrücklich nicht.

Praktische Hinweise

Formulare gibt es kostenlos beim Bundesministerium der Justiz. Für die Vorsorgevollmacht empfiehlt sich eine Beglaubigung, bei Immobilien ist eine notarielle Beurkundung nötig. Registriere die Vollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer – sonst findet sie im Ernstfall niemand. Und: Bewahre die Dokumente nicht im Bankschließfach auf, sondern dort, wo die bevollmächtigte Person sie erreicht.

Zwei Punkte, die oft vergessen werden: Eine Schweigepflichtentbindung sorgt dafür, dass Ärzt*innen mit Deiner Wahlfamilie überhaupt sprechen dürfen. Und das gesetzliche Erbrecht kennt nur Ehe bzw. eingetragene Lebenspartner*innenschaft und Verwandtschaft – wer seiner Partner*in oder seinen Freund*innen etwas hinterlassen will, braucht ein Testament.

Broschüre zur BISS-Fachtagung 2025
Die Ergebnisse der BISS-Fachtagung „Schwule Sterbekultur: Zwischen Vorsorge, Nachlassregelung, Begleitung, Tod und Trauer.“ sind in einem umfangreichen Tagungsband festgehalten. Sie kann hier digital abgerufen oder in der Geschäftsstelle bestellt werden. Kontakt

Wenn Dein Name oder Dein Geschlechtseintrag nicht zu Deinem Pass passt

In der Patientenverfügung kannst Du mehr festhalten als medizinische Maßnahmen. Schreib hinein, mit welchem Namen und mit welcher Anrede Du angesprochen werden willst, auch wenn Du Dich nicht mehr äußern kannst. Halte fest, wer Deinen Körper pflegen darf und wer nicht. Nenne Untersuchungen und Eingriffe, die Du ausdrücklich ablehnst. Und lege fest, wer Auskunft über Dich bekommt – und wer nicht, etwa Angehörige, zu denen der Kontakt abgebrochen ist. Das ist kein Sonderwunsch. Es ist genau das, wofür eine Patientenverfügung da ist: damit andere wissen, was Du willst, wenn Du es nicht mehr sagen kannst.

Wir geben Dir hier eine erste Orientierung. Eine rechtliche Beratung ersetzt das nicht. Wende Dich für konkrete Fragen an eine Betreuungsbehörde, einen Betreuungsverein, an Notar*innen oder eine Rechtsanwaltskanzlei. Viele Betreuungsvereine beraten kostenlos.